Kosmetiketikett – was sollte darauf stehen?

co powinna zawierać etykieta kosmetyczna

Kosmetiketiketten sind von großer Vielfalt geprägt. Einige locken mit Jugendfarben und -grafiken, andere betonen ihre Exklusivität mit einer minimalistischen, professionellen Ästhetik. Trotz dieser Vielfalt muss jedes Kosmetiketikett eine Reihe von obligatorischen Elementen und Informationen enthalten.

Was ein Kosmetiketikett enthalten sollte

Unabhängig von der Gestaltung des Etiketts muss es immer den Inhalt enthalten, der in der Verordnung Nr. 1223/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel festgelegt ist. Diese sind:

  • Name/Firma und Anschrift der verantwortlichen Person – eine abgekürzte Form ist zulässig, solange sie den Hersteller oder Importeur identifiziert
  • Ursprungsland – für Produkte, die von außerhalb der EU eingeführt werden
  • Gewicht oder Volumen des Produkts – die Nennmenge des kosmetischen Mittels in der Verpackung in Gewichts- oder Volumeneinheiten zum Zeitpunkt der Verpackung, mit Ausnahme folgender Verpackungen:
    • Verpackungen, die weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter enthalten,
    • Gratisproben und Einwegverpackungen,
    • Sammelverpackungen, wenn diese Informationen auf den in den Sammelverpackungen enthaltenen Einzelverpackungen stehen
  • Angabe der Haltbarkeit – Mindesthaltbarkeitsdatum und bei Produkten mit einer Haltbarkeit von über 30 Monaten auch die PAO (Haltbarkeit nach dem Öffnen),
  • besondere Warnhinweise für die Verwendung des kosmetischen Mittels – Informationen über Entflammbarkeit, Reizungspotenzial usw.,
  • eine Chargennummer oder andere Daten, die die Identifizierung der Charge des kosmetischen Mittels ermöglichen,
  • die Funktion des kosmetischen Mittels, sofern diese nicht aus der Aufmachung des Mittels ersichtlich ist,
  • Liste der Inhaltsstoffe nach der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI), der das Wort „ingredients” vorangestellt ist.

Wie kann man die Zusammensetzung des Produkts auf der Verpackung beschreiben?

Die Zusammensetzung eines kosmetischen Mittels ist ein Element, dem immer mehr potenzielle Kunden Aufmerksamkeit schenken. Es lohnt sich daher, besonders darauf zu achten, wie die Liste der Inhaltsstoffe dargestellt wird.

Nach den geltenden Vorschriften müssen die Inhaltsstoffe eines kosmetischen Mittels in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewicht aufgeführt werden. Das bedeutet, dass die Inhaltsstoffe am Anfang der Liste stehen, die in der höchsten Konzentration oder Menge vorhanden sind. Diese Regel gilt jedoch nur für Stoffe, die in Konzentrationen von über 1 % vorhanden sind, die anderen können bereits in beliebiger Reihenfolge aufgeführt werden.

Eine ebenso lockere Herangehensweise ist bei Duftstoffen möglich, deren Zusammensetzungen mit dem Begriff „Parfüm“ oder „Aroma“ bezeichnet werden können, ohne dass die einzelnen Inhaltsstoffe aufgeführt werden. Es ist auch zu bedenken, dass in den Vorschriften das erforderliche Minimum geregelt ist. Nichts hindert daran, zusätzlich zu den INCI-Bezeichnungen polnische Übersetzungen der wichtigsten Inhaltsstoffe hinzuzufügen.

Zusätzliche Informationen auf dem Kosmetiketikett

Neben den notwendigen Informationen können natürlich auch zusätzliche Angaben auf dem Etikett gemacht werden, um die Qualität oder die Einzigartigkeit des Produkts hervorzuheben und bestimmte Verbrauchergruppen zum Kauf zu bewegen. Alle derartigen Behauptungen über die Eigenschaften des Produkts oder seiner Inhaltsstoffe müssen jedoch durch wissenschaftliche Beweise belegt werden. Wenn ein Hersteller feuchtigkeitsspendende Eigenschaften, UVB-Schutz oder eine hypoallergene Wirkung angibt, bedeutet dies, dass er entsprechende Studien durchgeführt hat, um dies zu belegen.

Was darf nicht auf einem Kosmetiketikett stehen?

Um ein Produkt von der Konkurrenz abzuheben, darf man es jedoch nicht übertreiben. Auf dem Kosmetiketikett sollte nicht angegeben werden, dass das Produkt keine Inhaltsstoffe enthält, die normalerweise nicht in dieser Art von Produkten zu finden sind oder die verboten sind.

Auch die Angabe „nicht an Tieren getestet“ auf dem Etikett ist mittlerweile überholt. Das Testen von Kosmetika und deren Inhaltsstoffen an Tieren wurde 2013 in der EU verboten und grundsätzlich werden diese Praktiken bei keinen Produkten angewendet. Die Einführung dieser Art von Kennzeichnung kann sich daher negativ auf die Wahrnehmung der Branche durch die Verbraucher auswirken, da sie suggeriert, dass Produkte, die nicht als tierversuchsfrei (cruelty free) bezeichnet werden, möglicherweise an Tieren getestet wurden.


Bibliographie:

  • https://www.kosmopedia.org/regulacje/oznakowanie-kosmetykow/
  • https://kosmetyczni.pl/uploads/dokumenty/Kosmetyczni.pl_Dobre%20Praktyki%20Reklamy_przewodnik.pdf
  • https://kosmetyczni.pl/uploads/dokumenty/Wprowadzanie_do_obrotu_2019.pdf